Wichtiger Hinweis zur Versicherung von Stromaggregaten und Solaranlagen
in letzter Zeit gab es vermehrt Meldungen über Einbruchdiebstähle in unserer Gartenanlage.
Daher möchten wir Dich daran erinnern, dass Stromaggregate laut Ziffer 6 des Merkblatts unseres Kollektiv-Versicherers nur dann versichert sind, wenn keine Unterversicherung vorliegt und Du die Lauben-Inhaltsversicherungssumme entsprechend angepasst hast.
Zur Ermittlung Deiner Versicherungssumme findest Du alle wichtigen Informationen im Merkblatt unserer Kollektiv-Versicherung.
Wenn Du eine Solaranlage versichern möchtest, beachte bitte zusätzlich Ziffer 7 des Merkblatts.
Wichtig:
Wenn Du Deine Versicherung ändern oder anpassen möchtest, musst Du in jedem Fall das offizielle KVD-Antragsformular vollständig ausfüllen und einreichen.
Als kleine Hilfestellung zur Berechnung der passenden Versicherungssumme stellen wir Dir ein Beispiel zur Verfügung.