Versicherung

Wichtiger Hinweis zur Versicherung von Stromaggregaten und Solaranlagen

in letzter Zeit gab es vermehrt Meldungen über Einbruchdiebstähle in unserer Gartenanlage.

Daher möchten wir Dich daran erinnern, dass Stromaggregate laut Ziffer 6 des Merkblatts unseres Kollektiv-Versicherers nur dann versichert sind, wenn keine Unterversicherung vorliegt und Du die Lauben-Inhaltsversicherungssumme entsprechend angepasst hast.

Zur Ermittlung Deiner Versicherungssumme findest Du alle wichtigen Informationen im Merkblatt unserer Kollektiv-Versicherung.
Wenn Du eine Solaranlage versichern möchtest, beachte bitte zusätzlich Ziffer 7 des Merkblatts.

Wichtig:
Wenn Du Deine Versicherung ändern oder anpassen möchtest, musst Du in jedem Fall das offizielle KVD-Antragsformular vollständig ausfüllen und einreichen.

Als kleine Hilfestellung zur Berechnung der passenden Versicherungssumme stellen wir Dir ein Beispiel zur Verfügung.

Stand 2020