§7 Gartenordnung: Bauliche Anlagen, Zubehör und Gegenstände

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Gemäß §7 der Gartenordnung sind allgemeine Regeln für Bauvorhaben festgelegt: Für Bauvorhaben jeglicher Art, wie Lauben, An- und Umbauten, Gerätehäuser, Pergolen, Grillkamine, Gewächshäuser usw., muss im Prinzip ein schriftlicher Antrag über den Verein gestellt werden. Bauliche Anlagen dürfen nur unter Einhaltung der geltenden Bauvorschriften errichtet werden und nur an Orten, die durch individuelle Genehmigung oder in einem Gesamtplan der Gartenanlage definiert sind. Vor dem Bau oder der Umgestaltung einer Laube ist eine Baubeschreibung der geplanten Baustoffe, der Gestaltung der Außenwände und der Farbwahl vorzulegen.

Hier findest du die aktuelle Gartenordnung.

Der Kreisverband stellt die notwendigen Formulare direkt zur Verfügung.

Da die Anträge über den Kreisverband noch zur Genehmigung der Stadt Köln gehen, bitten wir dich, den Bauantrag rechtzeitig einzureichen.
Ohne eine Genehmigung der Stadt Köln/des Kreisverbands oder dem Verein darf kein Bau begonnen werden.

Bei Fragen bitte eine Mail an info@kgv-klettenberg.de oder die Sprechstunde jeden ersten Samstag im Monat von 11 bis 13 Uhr aufsuchen.