Gartenkündigung

  • 🌿 Gartenkündigung

    Möchtest Du nach vielen Jahren Deinen geliebten Garten aufgeben oder bist aus persönlichen Gründen dazu gezwungen, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Dich zusammengestellt:


    📅 Kündigungsfrist

    Du kannst Deinen Garten gemäß Pachtvertrag zum Monatsende mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    Die Kündigung muss schriftlich auf dem vorgesehenen Formular
    Kündigung Pacht erfolgen.


    📋 Wertermittlung (Schätzung)

    Nach Eingang Deiner ordnungsgemäßen Kündigung beauftragen wir den Gutachter des Kreisverbandes mit der Schätzung Deines Gartens.

    Gebühr: 120,00 €
    Die Gebühr ist am Tag der Schätzung in bar zu bezahlen.

    Gegen das Gutachten kannst Du innerhalb von 14 Tagen direkt beim Kreisverband Einspruch einlegen.


    👥 Nachfolge

    Wir suchen für Dich einen neuen Pächter.
    Dazu führen wir eine umfangreiche Interessentenliste.

    Zwischen Dir und dem neuen Pächter kann zusätzlich – jedoch ohne Verpflichtung – eine Übernahme von Inventar gegen eine Ablösesumme vereinbart werden.


    🌳 Anpflanzungen / Rückbau

    Wenn Du Fragen zu eventuell zu entfernenden Anpflanzungen hast, nimm bitte frühzeitig Kontakt auf.

    Ansprechpartner:
    Vorsitzender Hanns Steinmann