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🌿 Gartenkündigung
Möchtest Du nach vielen Jahren Deinen geliebten Garten aufgeben oder bist aus persönlichen Gründen dazu gezwungen, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Dich zusammengestellt:
📅 Kündigungsfrist
Du kannst Deinen Garten gemäß Pachtvertrag zum Monatsende mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich auf dem vorgesehenen Formular
„Kündigung Pacht“ erfolgen.
📋 Wertermittlung (Schätzung)
Nach Eingang Deiner ordnungsgemäßen Kündigung beauftragen wir den Gutachter des Kreisverbandes mit der Schätzung Deines Gartens.
Gebühr: 120,00 €
Die Gebühr ist am Tag der Schätzung in bar zu bezahlen.Gegen das Gutachten kannst Du innerhalb von 14 Tagen direkt beim Kreisverband Einspruch einlegen.
👥 Nachfolge
Wir suchen für Dich einen neuen Pächter.
Dazu führen wir eine umfangreiche Interessentenliste.Zwischen Dir und dem neuen Pächter kann zusätzlich – jedoch ohne Verpflichtung – eine Übernahme von Inventar gegen eine Ablösesumme vereinbart werden.
🌳 Anpflanzungen / Rückbau
Wenn Du Fragen zu eventuell zu entfernenden Anpflanzungen hast, nimm bitte frühzeitig Kontakt auf.
Ansprechpartner:
Vorsitzender Hanns Steinmann