Schadensmeldung – Sturm/Hagel/Glasbruch

Hinweis zum Vorgehen bei Sturmschäden an Deiner Laube

Leider kann es im Herbst, Winter und Frühjahr immer wieder zu Sturmschäden an Lauben kommen.
Tipp: Ein Sturmschaden ist nur dann versichert, wenn am Schadentag mindestens Windstärke 8 (Sturm) vorlag.

Wenn es bei Dir zu einem Schaden kommt, gehe bitte wie folgt vor:

  1. Lade das aktuelle Schadenformular (FED Sach-Schadenanzeige) von unserer Website herunter und drucke es aus.

  2. Fülle das Formular vollständig aus – prüfe, ob alle Angaben gemacht wurden und alle nötigen Anlagen (z. B. Rechnungen, Nachweise) beigefügt sind.

  3. Mache Fotos vom Schaden und erstelle eine Kostenaufstellung.

  4. Stecke alle Unterlagen in einen Umschlag und
    wirf ihn in den Vereinsbriefkasten am Vereinshaus oder
    schicke ihn per Post an die offizielle Vereinsadresse.

    Bitte vermerke auf dem Umschlag:
    • Deine Gartennummer
    • Deinen Namen
    • Das Schadendatum

Nach Sichtung leiten wir Deine Unterlagen an den Kreisverband weiter, der die Bearbeitung übernimmt.

Wichtig:
Eine direkte Meldung bei der Versicherung ist nicht möglich.