Hinweis zum Vorgehen bei Sturmschäden an Deiner Laube
Leider kann es im Herbst, Winter und Frühjahr immer wieder zu Sturmschäden an Lauben kommen.
Tipp: Ein Sturmschaden ist nur dann versichert, wenn am Schadentag mindestens Windstärke 8 (Sturm) vorlag.
Wenn es bei Dir zu einem Schaden kommt, gehe bitte wie folgt vor:
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Lade das aktuelle Schadenformular (FED Sach-Schadenanzeige) von unserer Website herunter und drucke es aus.
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Fülle das Formular vollständig aus – prüfe, ob alle Angaben gemacht wurden und alle nötigen Anlagen (z. B. Rechnungen, Nachweise) beigefügt sind.
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Mache Fotos vom Schaden und erstelle eine Kostenaufstellung.
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Stecke alle Unterlagen in einen Umschlag und
wirf ihn in den Vereinsbriefkasten am Vereinshaus oder
schicke ihn per Post an die offizielle Vereinsadresse.Bitte vermerke auf dem Umschlag:
• Deine Gartennummer
• Deinen Namen
• Das Schadendatum
Nach Sichtung leiten wir Deine Unterlagen an den Kreisverband weiter, der die Bearbeitung übernimmt.
Wichtig:
Eine direkte Meldung bei der Versicherung ist nicht möglich.