Gartenkündigung

Möchten Sie nach vielen Jahren Ihren geliebten Garten aufgeben oder sind aus persönlichen Gründen dazu gezwungen, dann fassen wir die wesentlichen Dinge für Sie kurz zusammen:

  • Sie können gemäß Pachtvertrag Ihren Garten zu jedem Monatsende mit 3 Monaten Frist kündigen.
  • Die Kündigung muss schriftlich auf dem beigefügten Formular des KGV-Klettenberg erfolgen.
  • Nach dem Eingang der rechtmäßigen Kündigung, bestellen wir den Gutachter des Kreisverbandes zur Schätzung Ihres Gartens.
    • Hierfür wird eine Gebühr von 100€ bar am Tag der Schätzung fällig.
    • Gegen das Gutachten können Sie 14 Tage direkt beim Kreisverband Einspruch erheben.
  • Wir suchen für Sie einen Folgepächter, hierzu gibt es eine umfangreiche Interessentenliste.
  • Zwischen Altpächter und Neupächter kann zusätzlich, jedoch ohne Verpflichtung für den Altpächter, eine Übernahme des Inventars gegen eine Ablösesumme vereinbart werden.
  • Bei Fragen zu eventuell zu entfernenden Anpflanzungen können Sie auch bereits im Vorlauf Kontakt zum stellvertretenen Vorsitzenden Hanns Steinmann